Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente zum Anschluss, zur Errichtung und zum Betrieb von Erzeugungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Wir bezeichnen diese Anlagen der Einfachheit halber kurz als KWK-Anlagen. 

Anfrage zum Netzanschluss stellen

Für den Anschluss Ihrer KWK-Anlage benötigen wir einige Unterlagen. Dies resultiert einerseits aus der Umkehr der Stromrichtung, da Sie über Ihren Anschluss nun nicht mehr nur Strom verbrauchen, andererseits auch aus den hohen Anforderungen hinsichtlich der Qualität des eingespeisten Stroms und der damit verbundenen Netzsicherheit. Für eine Anschlussanfrage wenden Sie sich bitte an uns. Bedenken Sie auch, dass für Bauten auf dem Flughafengelände weitere Genehmigungen (z.B. Flugsicherheit) notwendig sind.

Anschlussbedingungen beachten

Für Ihre Planung der Anlage beachten Sie bitte folgende technischen Anschlussbedingungen und Hinweise.

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)

Unterlagen und Netzanschlussmöglichkeit prüfen

Nach dem Eingang Ihrer Anfrage mit den vollständigen Unterlagen prüfen wir, wie die KWK-Anlage für die Einspeisung in unser Netz am besten angeschlossen wird. Dies ist abhängig vom Ort, der Leistung und der Fahrweise der Anlage. Nach unserer Prüfung erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zum Netzanschlusspunkt. 

Anlage errichten

Nachdem Sie die Unterlagen zum Netzanschlusspunkt von uns erhalten haben, können Sie Ihre Anlage errichten. Wir stimmen dann mit Ihnen die Vorgehensweise bzgl. des Netzanschlusses ab. Bitte beachten Sie, dass alle Arbeiten an den elektrischen Anlagen von Fachleuten durchzuführen sind.

Eine ordnungsgemäße Installation ist Voraussetzung für den Betrieb einer solchen Anlage. Nach der endgültigen Fertigstellung der KWK-Anlage füllen Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige aus und senden diese an uns. Die Inbetriebsetzung der KWK-Anlage kann erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige erfolgen.

KWK-Anlage in Betrieb setzen

Nachdem Ihre KWK-Anlage fertig gestellt ist, wird diese mit der Montage des Zählers endgültig in Betrieb gesetzt und die Einspeisung kann beginnen. Hierbei werden neben dem Einbau des Zählers noch Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit der KWK-Anlage bzw. ihrer einzelnen Bauteile durchgeführt. 

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Zähler von einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl zu verwenden. Wenn Sie sich nicht für einen anderen entscheiden, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Rolle und es wird ein Zähler von uns eingebaut. 

Einspeisemanagement in Betrieb setzen

Gemäß § 9 Abs. 1 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) müssen Betreiber von KWK-Anlagen ihre Anlagen, die eine installierten Leistung von mehr als 100 kW haben, mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die Ist-Einspeisung abrufen kann.

KWK-Strom einspeisen

Sie haben die Wahl, sich Ihren erzeugten und eingespeisten Strom mit dem Strompreis und dem KWK-Zuschlag sowie dem Entgelt für vermiedene Netznutzung bezahlen zu lassen oder diesen Strom selbst zu verkaufen. Sie vermarkten in diesem Fall Ihren erzeugten Strom an einen Abnehmer ihrer Wahl, ohne dass der KWK-Zuschlag gezahlt wird.

Bitte zeigen Sie uns in jedem Fall an, inwieweit Ihre Anlage keinen KWK-Zuschlag erhält und Sie einen eigenen Weg zur Vermarktung gewählt haben bzw. wenn Ihre Anlage wieder unter die Vergütung mit KWK-Zuschlag fallen soll.

KWK-Zuschlag erhalten

Wenn alle Voraussetzungen für eine Einspeisung von Strom nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vorliegen, werden wir die Einspeisung wie dort festgelegt vergüten. 

Die Vergütung für vermiedene Netzentgelte entnehmen Sie folgendem Preisblatt.

Preisblatt vermiedene Netznutzung

KWK-Anlagen sind dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden. Zudem sind für größere KWK-Anlagen weitere Meldungen erforderlich.

KWK-Anlagen < 50 kW (elektrisch)

Meldung BAFA

KWK-Anlagen 50 kW bis 2 MW (elektrisch)

Antrag für Anlagen
Jährliche Mitteilung der Strommenge (bis zum 31.03. des Folgejahres)

KWK-Anlagen > 2 MW (elektrisch)

Antrag für Neuanlagen
Antrag für modernisierte Anlagen
Antrag für nachgerüstete Anlagen
Antrag zur Ausstellung des Herkunftsnachweises
Monatliche Meldung der Strommenge
Jährliche Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.

Thomas Donath
T +49-30-6091 73451
few-netzanschluss@berlin-airport.de

Ansprechpartner
  • Adresse
    Flughafen Energie und Wasser GmbH
    12521 Berlin