Abrechnungsinformationen
Strom
Netzentgelte
Hochlastzeitfenster
Bei bestimmten Bedingungen kann das zu zahlende Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) reduziert werden. Hierzu veröffentlichen wir die entsprechenden Hochlastzeitfenster.
Mehr-/ Mindermengen
Wir verwenden zur Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen die Preise des BDEW.