Abrechnungsinformationen
Strom
Hochlastzeitfenster
Bei bestimmten Bedingungen kann das zu zahlende Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) reduziert werden. Hierzu veröffentlichen wir die entsprechenden Hochlastzeitfenster.
Hochlastzeitfenster 2023
Vorläufige Netzentgelte
Wir veröffentlichen hiermit die voraussichtlichen Netzentgelte für 2024 gemäß § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese wurden auf der vorhandenen Datengrundlage berechnet. Die späteren verbindlichen Entgelte können von den nachstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Mehr-/ Mindermengen
Wir verwenden zur Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen die Preise des BDEW.