Netznutzung Strom

Unser Netz nutzen

Für die Netznutzung schließen Sie mit uns den folgenden Vertrag, der die technischen und kaufmännischen Bedingungen regelt. 

Netznutzungsvertrag
Anlage a - Preisblatt Strom
Anlage b - Kontaktdaten
Anlage c - EDI-Vereinbarung
Anlage d - Sperrauftrag
Anlage e - Zuordnungsvereinbarung

Mit Strom beliefert werden

Sie haben die Pflicht sich für einen Lieferanten zu entscheiden. Mit diesem schließen Sie einen sogenannten Stromliefervertrag ab, der grundsätzlich auch die Netznutzung mit abdeckt, so dass Sie sich um die anderen Dinge rund um Ihre Stromlieferung nicht kümmern müssen. 

Die Vertrieb der FEW GmbH übernimmt freiwillig die Versorgung gemäß Strom-Grundversorgungsverordnung im Netzgebiet der FEW GmbH.

Energie sparen

Wenn Sie Energie sparen möchten, erhalten Sie auf den Seiten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.

Außerdem können Sie sich zu Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de informieren. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen aufgelistet.

Verbrauch messen

Für die Verbrauchsmessung werden entsprechende Zähler eingebaut. Für große Anlagen wird eine sogenannte registrierende Leistungsmessung (rLm) verwendet. Dabei werden die Werte viertelstündlich per Fernauslesung ermittelt und meist täglich von Ihrem Messdienstleister abgelesen.

Grundsätzlich können Sie sich gemäß der Messzugangsverordnung (MessZV) Ihren Messstellenbetreiber - also denjenigen, der den Zähler einbaut und betreibt - oder Ihren Messdienstleister - denjenigen, der die Ablesung vornimmt - aussuchen. Bedingung ist, dass derjenige mit uns als Netzbetreiber einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Vertrag abschließt und seine fachliche Eignung nachweist. 

Sollten Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragen, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Funktion. Das heißt, wir übernehmen den Einbau und die Wartung des Zählers als auch die Ablesung. 

Netzentgelte bezahlen

Die Netzentgelte werden diskriminierungsfrei unter Effizienzgesichtspunkten ermittelt. 

 

Netzentgelte Strom 2024

Netzentgelte Strom 2023
Netzentgelte Strom 2022

 

- Hochlastzeitfenster

Bei bestimmten Bedingungen kann das zu zahlende Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) reduziert werden. Hierzu veröffentlichen wir die entsprechenden Hochlastzeitfenster.

Hochlastzeitfenster 2025

Hochlastzeitfenster 2024

Hochlastzeitfenster 2023

Vorläufige Netzentgelte

Wir veröffentlichen hiermit die voraussichtlichen Netzentgelte für 2025 gemäß § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese wurden auf der vorhandenen Datengrundlage berechnet. Die späteren verbindlichen Entgelte können von den nachstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Vorläufige Netzentgelte Strom

Im Regelfall werden die von Ihnen zu zahlenden Netzentgelte von uns mit Ihrem Lieferanten abgerechnet. Dieser wiederum verlangt im Rahmen seiner Abrechnung diese Entgelte von Ihnen. 

Falls Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag abgeschlossen haben und es ausdrücklich wünschen, kann die Abrechnung der Netzentgelte an Sie persönlich erfolgen. 

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.

Michael Klopsch
T +49-30-6091 73441
few-netzzugang@berlin-airport.de

Ansprechpartner
  • Adresse
    Flughafen Energie und Wasser GmbH
    12521 Berlin