Netznutzung Strom
Unser Netz nutzen
Die Netznutzung im Niederspannungsbereich ist weitgehend durch verschiedene Gesetze und Verordnungen sowie durch Festlegungen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde geregelt. Grundsätzlich erfolgt die Netznutzung in der Niederspannung ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung, da Ihr Lieferant im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages die Abrechnung der Netznutzung mit übernimmt und die Entgelte an uns weiterleitet.
Dennoch haben Sie die Möglichkeit, einen gesonderten Netznutzungsvertrag zu schließen und die anfallenden Netzentgelte direkt an uns zu zahlen.
Mit Strom beliefert werden
Für die Belieferung mit Strom können Sie sich einen Lieferanten Ihrer Wahl aussuchen. Mit diesem schließen Sie einen sogenannten Stromliefervertrag ab, der grundsätzlich auch die Netznutzung mit abdeckt, so dass Sie sich um die anderen Dinge rund um Ihre Stromlieferung nicht kümmern müssen.
Der Vertrieb der FEW GmbH übernimmt freiwillig die Versorgung gemäß Strom-Grundversorgungsverordnung im Netzgebiet der FEW GmbH.
Energie sparen
Wenn Sie Energie sparen möchten, erhalten Sie auf den Seiten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.
Außerdem können Sie sich zu Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de informieren. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen aufgelistet.
Verbrauch messen
Für die Verbrauchsmessung werden entsprechende Zähler eingebaut. Seit kurzem werden in Deutschland sogenannte Smart Meter - also digitale Zähler - verwendet. Diese können mit Zusatzeinrichtungen versehen werden, mit denen Sie z.B. Ihren Stromverbrauch online an Ihrem PC verfolgen können.
Grundsätzlich können Sie sich gemäß der Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Ihren Messstellenbetreiber - also denjenigen, der den Zähler einbaut und betreibt - oder Ihren Messdienstleister - denjenigen, der die Ablesung vornimmt - aussuchen. Bedingung ist, dass derjenige mit uns als Netzbetreiber einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Vertrag abschließt und seine fachliche Eignung nachweist.
Sollten Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragen, übernehmen wir als Netzbetreiber diese Funktion. Das heißt, wir übernehmen den Einbau und die Wartung des Zählers als auch die Ablesung.
Die Zähler unterliegen dabei stets dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und es wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sie die Mengen genau erfassen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Messwerte haben, können Sie eine Überprüfung des Zählers verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Messstellenbetreiber, wenn der Zähler außerhalb bzw. Sie, wenn der Zähler innerhalb der vorgegebenen Toleranz liegt.
Zählwert ablesen
Üblicherweise wird der Zählwert vom Messdienstleister ermittelt. Dabei kann er sich Ihrer Hilfe bedienen oder schickt einen Ableser bei Ihnen vorbei. Die Ablesung erfolgt in der Regel einmal im Jahr oder bei einem Wechsel des Lieferanten. Die ablesenden Personen müssen sich immer ausweisen können. Verlangen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Wenn wir als Netzbetreiber die Zählerstände ablesen, kündigen wir dies in der Regel rechtzeitig an.
Netzentgelte bezahlen
Die Netzentgelte werden diskriminierungsfrei unter Effizienzgesichtspunkten ermittelt.
Netzentgelte Strom 2023
Netzentgelte Strom 2022
Die Hochlastzeitfenster finden Sie hier.
Netzebene | Frühling | Sommer | Herbst | Winter |
Mrz-Mai | Jun-Aug | Sep-Nov | Dez-Feb | |
Umspannung HS/MS | 13:00-13:30 Uhr | 13:45-17:15 Uhr | ||
14:00-14:15 Uhr | ||||
Mittel-spannung | 00:15-00:30 Uhr | 10:00-18:15 Uhr | ||
05:00-06:00 Uhr | 19:00-19:15 Uhr | |||
12:45- 14:00 Uhr | 21:45-22:30 Uhr | |||
20:45-21:30 Uhr | ||||
22:15-23:30 Uhr | ||||
Umspannung MS/NS | 04:30-06:30 Uhr | |||
10:45-13:00 Uhr | ||||
20:15-23:30 Uhr | ||||
Nieder-spannung | 04:30-06:30 Uhr | |||
10:45-13:00 Uhr | ||||
20:15-23:30 Uhr |
Im Regelfall werden die von Ihnen zu zahlenden Netzentgelte von uns mit Ihrem Lieferanten abgerechnet. Dieser wiederum verlangt im Rahmen seiner Abrechnung diese Entgelte von Ihnen.
Falls Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag abgeschlossen haben und es ausdrücklich wünschen, kann die Abrechnung der Netzentgelte an Sie persönlich erfolgen.
Wir helfen Ihnen gern
Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.
Michael Klopsch
T +49-30-6091 73441
E few-netzzugang@berlin-airport.de