Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom

Installationsunternehmen, welche die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Eine weitere Eintragung ist nicht notwendig.

Sich in das Installateurverzeichnis eintragen lassen

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen an uns.

In das Installateurverzeichnis werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet eingetragen.

Grundsätze zur Zusammenarbeit beachten

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" vereinbart.

Die Grundsätze dienen der Sicherheit und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen notwendig. Die Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen. 

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.