Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/ Wasser

Installationsunternehmen, welche die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gas- und Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie des Wasserversorgers gemäß § 12 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Eine weitere Eintragung ist nicht notwendig.

Sich in das Installateurverzeichnis eintragen lassen

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. 

In das Installateurverzeichnis werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet eingetragen.

Grundsätze zur Zusammenarbeit beachten

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) bzw. sein Vorgänger der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. haben "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vereinbart.

Die Grundsätze dienen der Sicherheit und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen notwendig. Die Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen. 

Wir helfen Ihnen gern

Bei Fragen, Problemen etc. wenden Sie sich bitte an uns.